Rauchmelder
Am 16.12.2004 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag den Einbau von Rauchmeldern gesetzlich vorgeschrieben.
Landesbauordnung für Schleswig-Holstein, §52, Absatz 7:
In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, das Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2009 mit Rauchmeldern auszurüsten.
Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland mehr als eine halbe Million Brände, rund 3 Milliarden Euro fällt dabei den Flammen in Form von Sachwerten zum Opfer.
Nur ca. 200 000 Brände werden gemeldet. Das heißt, alle 3 Minuten ensteht ein Brand.
200 bis 300 Brände verursachen jährlich Großschäden von jeweils über 500 000 Euro.
In Industriegebäuden verursacht jeder zweite Brand Folgekosten von min. 250 000 Euro.
Während Tagsüber ein Brand von den Bewohnern bemerkt werden kann, sind Nachts, da der Geruchssinn im Schlaf quasi abgeschaltet ist, Rauchmelder dringend nötig. Nur durch den durchdringenden hohen Ton wacht man auf, Brandrauch macht einen schlafenden Ohnmächtig, und kann sich und Angehörige sowie Nachbarn retten und warnen sowie die Feuerwehr alarmieren.
Nur etwa sieben Prozent der Wohnungen sind derzeit mit Rauchmeldern ausgestattet.
Achten Sie beim Kauf von Rauchmeldern auf die Gütezeichen:
VdS – annerkannt
CE – Zeichen
geprüfte Sicherheit
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